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   LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10   

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LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10 (https://dejure.org/2010,21322)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.06.2010 - 9 Sa 413/10 (https://dejure.org/2010,21322)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 9 Sa 413/10 (https://dejure.org/2010,21322)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (BAG 08.10.2008 - 5 AZR 526/07; BAG 15.08.2002 - 2 AZR 473/01 - AP ZPO § 519 Nr. 55 zu 2 der Gründe; BAG 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 - EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 40).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen, lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 08.10.2008 - 5 AZR 526/07; BAG 06.03.2003 - 2 AZR 596/02 - BAGE 105, 200, 202; BAG 16.06.2004 - 5 AZR 529/03 - zu II 2 b der Gründe, jeweils m. w. N.).

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10
    1.1 Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG ist § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO auch im Arbeitsgerichtsverfahren anwendbar (BAG 25.03.2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5, zu B I 1 der Gründe; BAG 14.10.2004 - 6 AZR 564/03 -, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen, lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 08.10.2008 - 5 AZR 526/07; BAG 06.03.2003 - 2 AZR 596/02 - BAGE 105, 200, 202; BAG 16.06.2004 - 5 AZR 529/03 - zu II 2 b der Gründe, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (BAG 08.10.2008 - 5 AZR 526/07; BAG 15.08.2002 - 2 AZR 473/01 - AP ZPO § 519 Nr. 55 zu 2 der Gründe; BAG 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 - EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 40).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10
    1.1 Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG ist § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO auch im Arbeitsgerichtsverfahren anwendbar (BAG 25.03.2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5, zu B I 1 der Gründe; BAG 14.10.2004 - 6 AZR 564/03 -, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (BAG 08.10.2008 - 5 AZR 526/07; BAG 15.08.2002 - 2 AZR 473/01 - AP ZPO § 519 Nr. 55 zu 2 der Gründe; BAG 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 - EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 40).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen, lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 08.10.2008 - 5 AZR 526/07; BAG 06.03.2003 - 2 AZR 596/02 - BAGE 105, 200, 202; BAG 16.06.2004 - 5 AZR 529/03 - zu II 2 b der Gründe, jeweils m. w. N.).
  • ArbG Iserlohn, 17.04.2008 - 4 Ca 155/08
    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10
    Unter dem 11.08.2008 sprachen die Beklagten dem Kläger gegenüber eine fristlose Kündigung aus, die in dem Verfahren ArbG Iserlohn, Az. 4 Ca 155/08, in der Berufungsinstanz LAG Hamm Az. 8 Sa 902/08, anhängig war.
  • LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 354/12

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    1) Gemäß § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG ist § 520 Abs. 3 S. 2 ZPO im Arbeitsgerichtsverfahren anwendbar (LAG Hamm, 29.06.2010 - 9 Sa 413/10, juris m.Hinw. auf die einschlägige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts).
  • LAG Köln, 04.02.2011 - 3 Sa 1346/10

    Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen, lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urteil vom 08.10.2008 - 5 AZR 526/07 - BAG, Urteil vom 06.03.2003  - 2 AZR 596/02 - BAGE 105, 200, 202; BAG, Urteil vom 16.06.2004  - 5 AZR 529/03 -, jeweils m. w. N.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2010 - 26 Sa 1438/10 - LAG Hamm, Urteil vom 29.06.2010  - 9 Sa 413/10 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2010 - 2 Sa 740/09 -).
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